Verwaltungsgebäude stwmz

Das Studierendenwerk Mainz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Mainz:

Wirtschaftshilfe (m/w/d)

Für die 37.000 Studierenden in Mainz und Bingen bieten wir umfassenden Service aus einer Hand: Mit rund 250 Beschäftigten betreiben wir Mensen und Cafeterien, moderne Wohnanlagen und Kindertagesstätten. Außerdem bieten wir eine Vielzahl von Beratungs- und Kulturangeboten für deutsche und internationale Studierende. Als Anstalt des öffentlichen Rechts bieten wir unseren Beschäftigen alle Vorteile des Tarifvertrags TV-L und zusätzlich eine ganze Reihe von Sozialleistungen und zusätzlichen Angeboten.

Ihre Aufgaben

  • Gemeinsam mit der Hauswirtschafterin kümmern Sie sich um das leibliche Wohl der Kinder
  • Spülen und Reinigen gehören genauso wie die Essenszuberei-tung zu den Küchenaufgaben, die Ihnen leicht von der Hand gehen
  • Im Kita-Alltag fällt immer wieder Wäsche an, um die Sie sich kümmern
  • Mit unseren Checklisten dokumentieren Sie, dass die Lebensmittelqualität den HACCP-Grundsätzen entspricht

Ihr Profil

  • Sie haben Erfahrung im hauswirtschaftlichen Bereich und in der Gemeinschaftsverpflegung
  • Sie bringen Erfahrung in der Umsetzung von HACCP-Vorschriften mit
  • Deutsch in Wort und Schrift beherrschen Sie sicher
  • Sie haben die Fähigkeit, in einem Hauswirtschaftsteam gemeinschaftlich Standards herzustellen und zu verfolgen
  • Präzise und selbständig zu arbeiten, gehört zu Ihren Stärken
  • Sie sind bereit, die Gemeinschaftsverpflegung der Kinder engagiert und flexibel zu gestalten
  • Wenn es notwendig wird, sind Sie bereit Ihre Kolleg*innen zu vertreten

Was wir Ihnen bieten

Bewerbung

    Interessisert?   Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Bewerbungen in Papierform werden nach Eingang digitalisiert und anschließend umgehend vernichtet. Wir bitten daher nachdrücklich, keine Originale zu senden.

Bewerbungsfrist: 22.06.2025

Sabine Hoor
Sachbearbeiterin Personal

Hinweis Die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Stellenanzeige obliegt ausschließlich dem jeweils ausschreibenden Studenten-/Studierendenwerk. Wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen bitte direkt an den oben genannten Ansprechpartner des jeweilgen Studenten-/Studierendenwerks.