Das Studierendenwerk Gießen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Gießen:
Das Studierendenwerk Gießen bietet den rund 49.000 Studierenden der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Technischen Hochschule Mittelhessen und der Hochschule Fulda umfassende Serviceleistungen vor und während ihres Studiums. Es gewährleistet, dass Studierende preiswerten Wohnraum finden und hält selbst 3.468 Wohnheimplätze an den Hochschulstandorten Gießen, Friedberg und Fulda bereit. Studierende erhalten beim Studierendenwerk zudem umfassende Beratung, z.B. zu Möglichkeiten der Studienfinanzierung (BAföG, Stipendien, Studienkredite), aber auch eine allgemeine Sozialberatung. An allen Hochschulstandorten sorgen wir mit unserem gastronomischen Angebot außerdem dafür, dass Studierende sich für den Hochschultag verpflegen können. Um optimale Arbeitsabläufe und damit bestmögliche Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen zu gewährleisten, ist unser Qualitäts- und Umweltmanagementsystem zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 und 14001:2015.
Bei Fragen zum Stellenangebot können Sie gerne die Vorsitzende des Verwaltungsrates des Studierendenwerks Gießen, Frau Susanne Kraus unter 0641 99-12030 kontaktieren.
Ihre Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte per E-Mail an bewerbungGF@stwgi.de (ausschließlich PDF-Dateien) bis zum 26.05.2024 ein.
Sie
Eintritt: nächstmöglicher Termin
Befristung: unbefristet
Vergütung: außertariflich, angelehnt an TV-H
Arbeitszeit: Vollzeit
Bei Fragen zum Stellenangebot können Sie gerne die Vorsitzende des Verwaltungsrates des Studierendenwerks Gießen, Frau Susanne Kraus unter 0641 99-12030 kontaktieren.
Ihre Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte per E-Mail an bewerbungGF@stwgi.de (ausschließlich PDF-Dateien) bis zum 26.05.2024 ein. Fahrtkosten werden im Falle einer Anreise zum Vorstellungsgespräch nicht erstattet.
Bewerbungsfrist: 26.05.2024
Frau Susanne Kraus
Verwaltungsratsvorsitzende
E-Mail-Adresse: bewerbungGF@stwgi.de
Telefonnummer: 06419912030
Hinweis Die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Stellenanzeige obliegt ausschließlich dem jeweils ausschreibenden Studenten-/Studierendenwerk. Wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen bitte direkt an den oben genannten Ansprechpartner des jeweilgen Studenten-/Studierendenwerks.